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Lastgrenze
Vor der Ladung müssen Sie sich vergewissern, dass der
Ihnen zur Verfügung gestellte Wagen mit den Lastgrenzen,
der Kapazität und der Fläche der zu transportierenden
Güter übereinstimmt; anderenfalls können sie
ihn ablehnen. |
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Die Wagen dürfen weder über
die Lademasse noch über die für jeden Wagen festgelegte
Lastgrenze beladen werden, entsprechend den Wagenbaumerkmalen,
und gemäß der von der Lieferung durchzufahrenden
Kategorie der Linie sowie der Beförderungsart bezüglich
des Transports.
Den internationalen Abkommen zufolge sind die Bahnlinien in
verschiedene Kategorien eingeteilt worden mit Bezugnahme auf
das Gewicht je Achse und das Gewicht je zulässigen gängigen
Meter. A,
B1,
B2, C2,
C3,
C4,
D2,
D4.
Auf den seitlichen Wänden oder auf den Längsträgern
der Wagen wird in einen dafür vorgesehenen Feld die höchste
Lastgrenze entsprechend jeder Kategorie der Linie und je Beförderungsart
angegeben, wie im folgenden Beispiel gezeigt wird, dort wo:
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Sich
die links des Feldes angegebenen Kennzeichnungen
auf die zulässigen Lastgrenzen, respektiv für
Wagen mit einer normalen Beförderungsart (90
km/h) und für Wagen in Zusammensetzung mit
Eilzügen (100 km/h und 120 km/h), beziehen;
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Die rechts des
Feldes angegebenen Kennzeichnungen
die Lastgrenzen der Wagen angeben, die geeignet
sind auf Zügen verladen zu werden, die respektiv
100 oder 120 km/h fahren können, mit den gleichen
Lastgrenzen der frachtgutmäßigen Beförderungsart
oder S, auch wenn die Bremse dieser Wagen nicht
sämtlichen Vorschriften der Beförderungsart
"S" oder "SS" entspricht. |
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Die FS-Linien werden normalerweise zu der Kategorie
C3 (20t x Achse und 7,2 x Laufmeter) berechtigt. Um Linienstrecken
festzulegen sind Erweiterungen vorgesehen, bezüglich dem
Gewicht je Achse und je Laufmeter, die in der Norm festgelegt
werden (Erhöhung bis zu 22,5 t/Achse in Kategorie D4),
während bei anderen Linienstrecken Einschränkungen
in Bezug auf die normale Kategorie oder besondere Betriebseinschränkungen
vorgesehen sind. Die in Betracht zu ziehende Lastgrenze ist
die niedrigste der von den einzelnen Linien zulässigen
Lastgrenzen, auf denen der Transport befördert werden wird
und lässt normalerweise keinerlei Toleranz zu.
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| Lastvorschriften
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Im dem der Öffentlichkeit in den Hauptbahnhöfen zur
Verfügung gestellten Band 2 der "Lastvorschriften
für die Wagenladung", der den Anhang II der RIV (Bestimmung
für den gegenseitigen Einsatz von international tätigen
Wagen) bildet, sind die "normalen" Kategorien angegeben,
zu denen die der RIV zugehörigen Netze befähigt sind,
sowie die eventuellen Einschränkungen oder Erweiterungen,
in Gegensatz zu den Gewichten je Achse und je Laufmeter, die
normalerweise für jede Kategorie vorgesehen sind.
Die Vorbereitung der Fracht sollte gemäß den oben
genannten "Lastvorschriften der Wagen" (Band 1 und
3) durchgeführt werden und dies sollte dazu führen,
dass die Transporte ohne Beeinträchtigungen für
die Sicherheit des Betriebs durchgeführt werden, um auch
die Beschädigungen der Güter aufs Minimum einzuschränken.
Insbesondere wird für die Lieferung der Transporte gefährlicher
und schädlicher Güter auf die "RID" (Bestimmungen
über den internationalen Bahntransport gefährlicher
Güter) verwiesen, die die Normen der Verpackungstechnik
und der Lieferung dieser Güter sowie sämtlicher
Sondermaßnahmen vorschreibt, die befolgt werden müssen,
um einen Transport unter sicheren Bedingungen gewährleisten
zu können und welche sich je nach dem zu transportierenden
Produkttyp unterscheiden.
Die zu transportierenden Güter müssen jedenfalls
gesichert und geschützt werden, um den normalen Transportgefahren
zu widerstehen. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen,
dass es angebracht wäre - jedes Mal wenn die Beschaffenheit
der Waren es erfordert - die Lieferung der Transporte mit
der Technik des Palettierens durchzuführen, welche eine
rationalere Anordnung der Güter im Laderaum, eine Reduzierung
der Beschädigungen, eine schnelle Durchführung der
Lade- und Entladetätigkeiten ermöglicht und daher
auch eine beträchtliche Kosteneinsparung des Transports
bedeutet. Für das Palettieren der Güter sind auch
besondere Tarifvergünstigungen vorgesehen.
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| Punktlasten |
Bei einigen Wagentypen sind auch die zulässigen Höchstwerte
je Punktlasten angegeben, die für die entsprechenden Längen
gültig sind und die ebenfalls an den Wagen angebracht werden.
Diese Werte sind unter der Kennzeichnung angegeben
und beziehen sich auf Lasten, die gleichmäßig direkt
am Wagenboden oder auf mehr als zwei Querstützen aufgeteilt
sind, während unter der Kennzeichnung die
Lasten angegeben sind, die sich in mehr oder weniger gleichmäßigen
Teilen auf zwei Querstützen stützen, wie unten dargestellt,
in Bezug auf Flachwagen, bei denen diese Werte am Längsträger
der Wagen angebracht wird. |
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| Termine
für das Laden und Entladen |
Bei der Abfahrt muss die Fracht innerhalb einer Stunde vor dem
Schließen des Abladeplatzes fertig gestellt werden, wenn
der Wagen vor 12 Uhr geliefert wurde, oder innerhalb 12 Uhr
des darauf folgenden Tages, wenn der Wagen am Nachmittag zur
Verfügung gestellt wird. Wird der Wagen nicht innerhalb
dieses Termins fertig gestellt, wird Standgeld auferlegt, das
je nach angewandtem Wagen unterschiedlich ist.
Der Empfänger, der von der Ankunft der Lieferung durch
eine entsprechende Meldung benachrichtig wird, sorgt - auch
mittels einer zu diesem Zweck beauftragten Person - für
die Freigabe der Güter, die den Gegenstand der Lieferung
bilden, und für das Entladen der Wagen. Dies muss innerhalb
von 24 Stunden erfolgen, wenn die Meldung Handüberwiesen
oder mittels Fernsprechnachricht oder Telegramm bekannt gegeben
wird; innerhalb 36 Stunden, wenn die Meldung per Post gesandt
wird.
Bei Verzögerungen während des Entladens des Wagens,
in Bezug auf die oben genannten Termine, wird für die diesen
Termin überschreitende Zeit ein Standgeld auferlegt, ab
dem Zeitpunkt, an dem die Fracht dem in der Anschrift angegebenen
Empfänger oder der Nebenstelle zur Verfügung gestellt
wird.
Sollte dieses Verfahren nicht durchgeführt werden können
aus Gründen die bei dem Empfänger liegen, wird der
Wagen als zu seiner Verfügung stehend betrachtet, lediglich
mit der Ausstellung der Ankunftsmeldung. Bei Lieferung mit vollbeladener
Bahn, den Vereinbarungen mit den Kunden gemäß, kann
die FS andere Termine als die oben genannten vereinbaren.
Setzen Sie sich dafür ein, dass die Lade- und Entladeverfahren
immer unter Einhaltung der zu diesem Zweck von der FS vorgesehenen
Vorschriften erfolgt.
Außerdem steht es in Ihrem Interesse, ein schnelles Laden
und Entladen des Wagens durchzuführen, damit durch eine
schnelle Rotierung der Fahrzeuge der Eisenbahn die Vorteile
einer Reduzierung des Anwendungszyklus sowie eine rechtzeitige
Bereitstellung der leeren Wagen ermöglicht wird. Bitte
achten Sie darauf, dass am Ende der Entladeverfahren der Wagen
immer gut gesäubert wird. |
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| Verfahrbarkeit
der Wagen |
Um in den Bahnhöfen den Umschlag der Güter zwischen
Bahnfahrzeugen und Straßenfahrzeugen zu vermeiden und
den so genannten "Haus zu Haus" Dienst durchzuführen,
sind in verschiedenen Abladeplätzen des Netzes, Abholungs-
und Lieferungsdienste der Bahnwagen direkt vom Haus tätig.
Dieser Dienst erfolgt mit geeigneten Straßendrehgestellen,
welche die Wagen vom Bahnhof zum Kundenlager bringen können
und umgekehrt.
Fragen Sie bitte die Informationen über diesen Dienst und
die aktualisierte Liste der Ortschaften in denen dieser Dienst
zur Verfügung steht sowie die entsprechenden Tarife online
an. |
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