Lastgrenze

Vor der Ladung müssen Sie sich vergewissern, dass der Ihnen zur Verfügung gestellte Wagen mit den Lastgrenzen, der Kapazität und der Fläche der zu transportierenden Güter übereinstimmt; anderenfalls können sie ihn ablehnen.
 
Die Wagen dürfen weder über die Lademasse noch über die für jeden Wagen festgelegte Lastgrenze beladen werden, entsprechend den Wagenbaumerkmalen, und gemäß der von der Lieferung durchzufahrenden Kategorie der Linie sowie der Beförderungsart bezüglich des Transports.

Den internationalen Abkommen zufolge sind die Bahnlinien in verschiedene Kategorien eingeteilt worden mit Bezugnahme auf das Gewicht je Achse und das Gewicht je zulässigen gängigen Meter.
A, B1, B2, C2, C3, C4, D2, D4. Auf den seitlichen Wänden oder auf den Längsträgern der Wagen wird in einen dafür vorgesehenen Feld die höchste Lastgrenze entsprechend jeder Kategorie der Linie und je Beförderungsart angegeben, wie im folgenden Beispiel gezeigt wird, dort wo:

Sich die links des Feldes angegebenen Kennzeichnungen auf die zulässigen Lastgrenzen, respektiv für Wagen mit einer normalen Beförderungsart (90 km/h) und für Wagen in Zusammensetzung mit Eilzügen (100 km/h und 120 km/h), beziehen;

Die rechts des Feldes angegebenen Kennzeichnungen die Lastgrenzen der Wagen angeben, die geeignet sind auf Zügen verladen zu werden, die respektiv 100 oder 120 km/h fahren können, mit den gleichen Lastgrenzen der frachtgutmäßigen Beförderungsart oder S, auch wenn die Bremse dieser Wagen nicht sämtlichen Vorschriften der Beförderungsart "S" oder "SS" entspricht.


Die FS-Linien werden normalerweise zu der Kategorie C3 (20t x Achse und 7,2 x Laufmeter) berechtigt. Um Linienstrecken festzulegen sind Erweiterungen vorgesehen, bezüglich dem Gewicht je Achse und je Laufmeter, die in der Norm festgelegt werden (Erhöhung bis zu 22,5 t/Achse in Kategorie D4), während bei anderen Linienstrecken Einschränkungen in Bezug auf die normale Kategorie oder besondere Betriebseinschränkungen vorgesehen sind. Die in Betracht zu ziehende Lastgrenze ist die niedrigste der von den einzelnen Linien zulässigen Lastgrenzen, auf denen der Transport befördert werden wird und lässt normalerweise keinerlei Toleranz zu.

Lastvorschriften

Im dem der Öffentlichkeit in den Hauptbahnhöfen zur Verfügung gestellten Band 2 der "Lastvorschriften für die Wagenladung", der den Anhang II der RIV (Bestimmung für den gegenseitigen Einsatz von international tätigen Wagen) bildet, sind die "normalen" Kategorien angegeben, zu denen die der RIV zugehörigen Netze befähigt sind, sowie die eventuellen Einschränkungen oder Erweiterungen, in Gegensatz zu den Gewichten je Achse und je Laufmeter, die normalerweise für jede Kategorie vorgesehen sind.

Die Vorbereitung der Fracht sollte gemäß den oben genannten "Lastvorschriften der Wagen" (Band 1 und 3) durchgeführt werden und dies sollte dazu führen, dass die Transporte ohne Beeinträchtigungen für die Sicherheit des Betriebs durchgeführt werden, um auch die Beschädigungen der Güter aufs Minimum einzuschränken. Insbesondere wird für die Lieferung der Transporte gefährlicher und schädlicher Güter auf die "RID" (Bestimmungen über den internationalen Bahntransport gefährlicher Güter) verwiesen, die die Normen der Verpackungstechnik und der Lieferung dieser Güter sowie sämtlicher Sondermaßnahmen vorschreibt, die befolgt werden müssen, um einen Transport unter sicheren Bedingungen gewährleisten zu können und welche sich je nach dem zu transportierenden Produkttyp unterscheiden.

Die zu transportierenden Güter müssen jedenfalls gesichert und geschützt werden, um den normalen Transportgefahren zu widerstehen. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass es angebracht wäre - jedes Mal wenn die Beschaffenheit der Waren es erfordert - die Lieferung der Transporte mit der Technik des Palettierens durchzuführen, welche eine rationalere Anordnung der Güter im Laderaum, eine Reduzierung der Beschädigungen, eine schnelle Durchführung der Lade- und Entladetätigkeiten ermöglicht und daher auch eine beträchtliche Kosteneinsparung des Transports bedeutet. Für das Palettieren der Güter sind auch besondere Tarifvergünstigungen vorgesehen.


Punktlasten

Bei einigen Wagentypen sind auch die zulässigen Höchstwerte je Punktlasten angegeben, die für die entsprechenden Längen gültig sind und die ebenfalls an den Wagen angebracht werden. Diese Werte sind unter der Kennzeichnungangegeben und beziehen sich auf Lasten, die gleichmäßig direkt am Wagenboden oder auf mehr als zwei Querstützen aufgeteilt sind, während unter der Kennzeichnung die Lasten angegeben sind, die sich in mehr oder weniger gleichmäßigen Teilen auf zwei Querstützen stützen, wie unten dargestellt, in Bezug auf Flachwagen, bei denen diese Werte am Längsträger der Wagen angebracht wird.

Termine für das Laden und Entladen

Bei der Abfahrt muss die Fracht innerhalb einer Stunde vor dem Schließen des Abladeplatzes fertig gestellt werden, wenn der Wagen vor 12 Uhr geliefert wurde, oder innerhalb 12 Uhr des darauf folgenden Tages, wenn der Wagen am Nachmittag zur Verfügung gestellt wird. Wird der Wagen nicht innerhalb dieses Termins fertig gestellt, wird Standgeld auferlegt, das je nach angewandtem Wagen unterschiedlich ist.

Der Empfänger, der von der Ankunft der Lieferung durch eine entsprechende Meldung benachrichtig wird, sorgt - auch mittels einer zu diesem Zweck beauftragten Person - für die Freigabe der Güter, die den Gegenstand der Lieferung bilden, und für das Entladen der Wagen. Dies muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen, wenn die Meldung Handüberwiesen oder mittels Fernsprechnachricht oder Telegramm bekannt gegeben wird; innerhalb 36 Stunden, wenn die Meldung per Post gesandt wird.
Bei Verzögerungen während des Entladens des Wagens, in Bezug auf die oben genannten Termine, wird für die diesen Termin überschreitende Zeit ein Standgeld auferlegt, ab dem Zeitpunkt, an dem die Fracht dem in der Anschrift angegebenen Empfänger oder der Nebenstelle zur Verfügung gestellt wird.
Sollte dieses Verfahren nicht durchgeführt werden können aus Gründen die bei dem Empfänger liegen, wird der Wagen als zu seiner Verfügung stehend betrachtet, lediglich mit der Ausstellung der Ankunftsmeldung. Bei Lieferung mit vollbeladener Bahn, den Vereinbarungen mit den Kunden gemäß, kann die FS andere Termine als die oben genannten vereinbaren.

Setzen Sie sich dafür ein, dass die Lade- und Entladeverfahren immer unter Einhaltung der zu diesem Zweck von der FS vorgesehenen Vorschriften erfolgt.

Außerdem steht es in Ihrem Interesse, ein schnelles Laden und Entladen des Wagens durchzuführen, damit durch eine schnelle Rotierung der Fahrzeuge der Eisenbahn die Vorteile einer Reduzierung des Anwendungszyklus sowie eine rechtzeitige Bereitstellung der leeren Wagen ermöglicht wird. Bitte achten Sie darauf, dass am Ende der Entladeverfahren der Wagen immer gut gesäubert wird.


Verfahrbarkeit der Wagen

Um in den Bahnhöfen den Umschlag der Güter zwischen Bahnfahrzeugen und Straßenfahrzeugen zu vermeiden und den so genannten "Haus zu Haus" Dienst durchzuführen, sind in verschiedenen Abladeplätzen des Netzes, Abholungs- und Lieferungsdienste der Bahnwagen direkt vom Haus tätig. Dieser Dienst erfolgt mit geeigneten Straßendrehgestellen, welche die Wagen vom Bahnhof zum Kundenlager bringen können und umgekehrt.

Fragen Sie bitte die Informationen über diesen Dienst und die aktualisierte Liste der Ortschaften in denen dieser Dienst zur Verfügung steht sowie die entsprechenden Tarife online an.




 
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